interne Verweise§ 21 AEntG Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (vom 01.07.2023) ... ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. ... 1 besteht. (2) Die für die Verfolgung oder Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 zuständigen Behörden dürfen öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des ... über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerbern oder Bewerberinnen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen ...
§ 25 AEntG Zuständigkeit (vom 01.07.2023) ... im Sinne dieses Abschnitts sind für eingehende Ersuchen die nach § 23 Absatz 4 zuständigen Stellen. Für ausgehende Ersuchen gilt die jeweilige ...
§ 29 AEntG Behandlung eingehender Ersuchen (vom 01.07.2023) ... ersucht wird, ist wie eine behördliche Bußgeldentscheidung gemäß § 23 Absatz 1 bis 3 zuzustellen und zu vollstrecken. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet ...
Zitat in folgenden NormenGewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 150a GewO Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber (vom 19.07.2024) ... § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 sowie Absatz 2 des Mindestlohngesetzes, in § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und in § 16 Abs. 1 bis 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bezeichneten ... Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes , und § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ...
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
Artikel 1 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 2 WRegG Eintragungsvoraussetzungen (vom 01.07.2023) ... Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, oder e) nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 40 des Gesetzes vom 13. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 2 1. MiArbGÄndG ... 1, 1a, 2 und Abs. 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes," durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des ...
Artikel 3 1. MiArbGÄndG ... 5 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 18 Abs. 1 und 2 des ... 5 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des ...
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 1 KraftfEntSG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird jeweils die Angabe „ § 23 " durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2" ... 1 Satz 1 und Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 23" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 23 ... bis 9 und 11 oder Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 23 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz ... 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 23 Absatz 1 oder 2" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2" ersetzt. 8. § 23 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „§ 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2" ersetzt. 8. § 23 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 18 ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt." 9. Nach § 23 wird folgender Abschnitt 7 eingefügt: „Abschnitt 7 ... im Sinne dieses Abschnitts sind für eingehende Ersuchen die nach § 23 Absatz 4 zuständigen Stellen. Für ausgehende Ersuchen gilt die jeweilige Zuständigkeit. ... ersucht wird, ist wie eine behördliche Bußgeldentscheidung gemäß § 23 Absatz 1 bis 3 zuzustellen und zu vollstrecken. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet gegenüber dem ...
Artikel 11 KraftfEntSG Änderung der Gewerbeordnung ... worden ist, werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, in § 23 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes " durch die Wörter „§ 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 sowie Absatz 2 des ... „§ 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 sowie Absatz 2 des Mindestlohngesetzes, in § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes " ...
Artikel 12 KraftfEntSG Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes ... des Mindestlohngesetzes" ersetzt. 2. In Buchstabe e werden die Wörter „ § 23 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes " durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des ... 23 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 sowie Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes " ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 EntsRLUG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... die Wörter „sowie die zuschlagsbezogene" eingefügt. 16. In § 23 Absatz 1 Nummer 1 und in Absatz 2 Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter „dort genannte" ... den Behörden der Zollverwaltung geprüft wird," eingefügt. 16a. Nach § 23 wird folgender Abschnitt 6a eingefügt: „Abschnitt 6a Arbeits- und ...
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
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