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Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (1. AuslVZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 807 (Nr. 20); Geltung ab 12.02.2009, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der vom 12. Februar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. AuslVZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AuslVZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
B. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 809
Bekanntmachung AuslVZVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 807 ) wird nachstehend der Wortlaut der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der seit dem 12. ...