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Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (1. AuslVZVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der vom 12. Februar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. AuslVZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. AuslVZVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
B. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 809
Bekanntmachung AuslVZVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 807 ) wird nachstehend der Wortlaut der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung in der seit dem 12. ...
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