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Berichtigung - Berichtigung des Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes (GwBekErgGB k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Fußnote zur Überschrift des Gesetzes ist das Wort „Terrorismusbekämpfung" durch das Wort „Terrorismusfinanzierung" zu ersetzen.
In der Fußnote zur Überschrift des Gesetzes ist das Wort „Terrorismusbekämpfung" durch das Wort „Terrorismusfinanzierung" zu ersetzen.
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