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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (1. MiArbGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3
§ 150a Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 634) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „§ 5 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 4 werden das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und die Wörter „§ 5 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes" durch die Wörter „§ 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. MiArbGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. MiArbGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 DlRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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