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Anlage - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (1. MiArbGÄndG k.a.Abk.)
Anlage (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz - MiArbG) Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten
§ 1 Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten
§ 2 Hauptausschuss
§ 3 Aufgabe des Hauptausschusses
§ 4 Fachausschüsse; Rechtsverordnung
§ 5 Zusammensetzung der Fachausschüsse
§ 6 Beisitzer der Fachausschüsse
§ 7 Stellungnahme der Beteiligten
§ 8 Gewährung von Mindestarbeitsentgelten; Geltung von Tarifvertragsrecht
§ 9 Änderung und Aufhebung
§ 10 Geschäftsstelle
Zweiter Abschnitt Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 11 Zuständigkeit
§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Zustellung
§ 18 Bußgeldvorschriften
Dritter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 19 Evaluation
§ 1 Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten
§ 2 Hauptausschuss
§ 3 Aufgabe des Hauptausschusses
§ 4 Fachausschüsse; Rechtsverordnung
§ 5 Zusammensetzung der Fachausschüsse
§ 6 Beisitzer der Fachausschüsse
§ 7 Stellungnahme der Beteiligten
§ 8 Gewährung von Mindestarbeitsentgelten; Geltung von Tarifvertragsrecht
§ 9 Änderung und Aufhebung
§ 10 Geschäftsstelle
Zweiter Abschnitt Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 11 Zuständigkeit
§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Zustellung
§ 18 Bußgeldvorschriften
Dritter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 19 Evaluation
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