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§ 3 - Gewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 16.07.2009; FNA: 2129-27-2-23 Umweltschutz
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Geltung ab 16.07.2009; FNA: 2129-27-2-23 Umweltschutz
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§ 3 Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge
Eine Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle ist so zu errichten, zu betreiben, stillzulegen und nachzusorgen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dies ist durch eine geeignete Standortwahl und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers, die dem Stand der Technik entsprechen, zu gewährleisten. Hierzu können, in Abhängigkeit von Gefährdungspotenzial und Art der Anlage, die Kriterien nach Anhang 1 der Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900) herangezogen werden. Für die sonstigen Anforderungen, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Anlage nicht beeinträchtigt wird, gelten § 3 Absatz 3, § 4, § 7 Absatz 1, die §§ 8, 9, 11, 12 und 13 der Deponieverordnung entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts G. v. 24. Februar 2012 BGBl. I S. 212, 1474 m.W.v. 1. Juni 2012
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Frühere Fassungen von § 3 GewinnungsAbfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.06.2012 | Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 GewinnungsAbfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GewinnungsAbfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewinnungsAbfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GewinnungsAbfV Übergangsvorschriften
... in Betrieb sind, müssen spätestens am 1. Mai 2012 die Anforderungen der §§ 3 bis 6 und bis zum 1. Mai 2014 die Anforderungen nach § 7 ...
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