§ 25 - Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)

V. v. 30.04.2009 BGBl. I S. 1000 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 241 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 07.05.2009; FNA: 751-1-10 Kernenergie
| |

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 25 ändert mWv. 7. Mai 2009 AtAV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung vom 27. Juli 1998 (BGBl. I S. 1918), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Mai 2009.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed