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§ 5 - VIS-Zugangsgesetz (VISZG)

§ 5 Protokollierung



Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.

 
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