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§ 6 - VIS-Zugangsgesetz (VISZG)
G. v. 06.05.2009 BGBl. I S. 1034, 2013 I 3212; zuletzt geändert durch Artikel 34 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.09.2013; FNA: 188-104 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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Geltung ab 01.09.2013; FNA: 188-104 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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§ 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Inkrafttreten gemäß B. v. 8. August 2013 (BGBl. I S. 3212) am 1. September 2013.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-Zugangsgesetzes B. v. 8. August 2013 BGBl. I S. 3212 m.W.v. 1. September 2013
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Frühere Fassungen von § 6 VISZG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2013 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-Zugangsgesetzes vom 08.08.2013 BGBl. I S. 3212 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 VISZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 VISZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VISZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-ZugangsgesetzesB. v. 08.08.2013 BGBl. I S. 3212
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8745/a161060.htm