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§ 6 - VIS-Zugangsgesetz (VISZG)

§ 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der Beschluss 2008/633/JI nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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Anm. d. Red.: Inkrafttreten gemäß B. v. 8. August 2013 (BGBl. I S. 3212) am 1. September 2013.



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Frühere Fassungen von § 6 VISZG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2013Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-Zugangsgesetzes
vom 08.08.2013 BGBl. I S. 3212

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 VISZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 VISZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VISZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des VIS-Zugangsgesetzes
B. v. 08.08.2013 BGBl. I S. 3212