Artikel 1 - Truppenzollrechtsänderungsgesetz (TrZollRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2009 TrZollG

(gesamter Text siehe Truppenzollgesetz - TrZollG)

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Zitierungen von Artikel 1 Truppenzollrechtsänderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TrZollRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrZollRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 TrZollRÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 6 des Gesetzes vom 26. November 1979 (BGBl. I S. 1953) außer Kraft. (2) Artikel 1 § 25 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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