§ 1 Finanzierung
Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8.991.764.000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4.570.882.000 Euro zu Grunde zu legen.
interne Verweise
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