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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (1. WPAnrVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2009 WPAnrV § 9, § 10

Die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die durch Artikel 375 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „in der Regel" gestrichen.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 9 ist in der bis zum 17. Juni 2009 geltenden Fassung anzuwenden auf Prüfungsleistungen, die in einem Studium erbracht worden sind, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. WPAnrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WPAnrVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
V. v. 28.09.2012 BGBl. I S. 2095
Artikel 1 2. WPAnrVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
... vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2009 (BGBl. I S. 1263) geändert worden ist, wird wie folgt ...