Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 KÜO vom 09.07.2020

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. KÜOÄndV am 9. Juli 2020 und Änderungshistorie der KÜO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 8 KÜO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.07.2020 geltenden Fassung
§ 8 KÜO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.07.2020 BGBl. I S. 1544

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 § 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft. 3 Die §§ 3 und 6 treten am 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 § 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft.