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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiWidÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.06.2009 BGBl. I S. 1308 (Nr. 31)
Geltung ab 20.06.2009; FNA: 2030-14-166 Beamte
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III.


III. ändert mWv. 20. Juni 2009 BMinWAWidAnO

Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. August 2003 (BGBl. I S. 1686) nicht mehr anzuwenden.