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Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2. AFBGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der vom 1. Juli 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. AFBGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. AFBGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
B. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1322, 1793
Bekanntmachung AFBGNeuB (vom 01.07.2009)
... Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1314) wird nachstehend der Wortlaut des ...
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