Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt (2. BAAZustVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1334 (Nr. 32); Geltung ab 01.01.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 312 Absatz 2 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845, 1995 I S. 248), der durch Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3180) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 367 Absatz 1 des Lastenausgleichsgesetzes verordnet die Bundesregierung:



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