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Zitierungen von § 1 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1a ZAG Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute (vom 30.04.2011)
... E-Geld-Emittenten sind: 1. die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie ... dieses Gesetzes ist ein monetärer Wert 1. der auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach ... 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach § 1 Absatz 10 Nummer 11 eingesetzt wird. (6) E-Geld-Agent im Sinne dieses Gesetzes ist jede ...
§ 2 ZAG Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte (vom 21.03.2016)
... Absatz 1 Satz 1 Zahlungsdienstnutzern nur im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 Kredite gemäß § 19 des Kreditwesengesetzes gewähren, ...
§ 8a ZAG Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011)
... nach Absatz 1 umfasst: 1. die Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2, 2. die Gewährung von Krediten nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 ... die mit der Ausgabe von E-Geld oder mit der Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des ... 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7, 5. andere Geschäftstätigkeiten als die ...
§ 9 ZAG Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 01.01.2014)
... erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 1 Absatz 9a , im Inland nicht zur Verfügung stehen; als Anfangskapital muss zur Verfügung stehen: ... muss zur Verfügung stehen: a) bei Zahlungsinstituten, die nur die in § 1 Abs. 2 Nr. 6 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 20.000 Euro, ... im Gegenwert von mindestens 20.000 Euro, b) bei Zahlungsinstituten, die nur die in § 1 Abs. 2 Nr. 5 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 50.000 Euro, ... Betrag im Gegenwert von mindestens 50.000 Euro, c) bei Zahlungsinstituten, die die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Zahlungsdienste erbringen, einen Betrag im Gegenwert von mindestens 125.000 Euro. ...
§ 9a ZAG Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011)
... erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 1 Absatz 9a mit einem Betrag im Gegenwert von mindestens 350.000 Euro im Inland nicht zur Verfügung ...
§ 13a ZAG Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld (vom 30.04.2011)
... mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die sicheren Aktiva mit niedrigem Risiko nach § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz ... § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz 9b erfasste Aktiva ausschließen, wenn diese auf Grund der Bewertung der Sicherheit, ...
§ 28 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister
... jederzeit wegen behaupteter Verstöße eines Zahlungsdienstleisters im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 gegen dieses Gesetz und die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009)
... haben, gilt die Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 für alle Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes als erteilt. Wenn das ...
Zitat in folgenden Normen
Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 AnzV Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (vom 08.12.2016)
... Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes sowie c) Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, 2a. eine Erklärung, dass im Inland ...
Zitate in Änderungsvorschriften
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 22 AIFM-UmsG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 10 Nummer 8 wird das Wort „Kapitalanlagegesellschaften" durch das Wort ...
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 4 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... tätigen, bb) Zahlungsinstituten, soweit sie Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbringen. ...
Artikel 5 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
... 2 Absatz 6 des Kreditwesengesetzes unterliegen, sowie bei Zahlungsinstituten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes unterbleibt eine Hinzurechnung von ... des § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entfallen. Satz 1 ...
Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 268
Artikel 1 GwGErgG Änderung des Geldwäschegesetzes
... sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei ... § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a 1. zu Zahlungskonten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und Zahlungsvorgängen a) eines ... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a auf seinen Namen errichteten Zahlungskontos im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, auf dem Gelder eines Spielers zur Teilnahme an ... die Ausführung eines Zahlungsvorgangs a) mittels einer Lastschrift nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer ... des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer Überweisung nach § 1 Absatz 2 Nummer 2b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder c) mittels einer auf den ... c) mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte nach § 1 Absatz 2 Nummer 2c oder Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem ... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a, 1. der ein Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes führt, das auf den Namen eines Spielers bei ihm ... oder ein anderer Emittent monetäre Werte ausstellt, die auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gespeichert sind und für ...
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 1 GWPräOptG Änderung des Geldwäschegesetzes
... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. bbb) In Buchstabe e ...
Artikel 2 GWPräOptG Änderungen des Kreditwesengesetzes
... Einlagenkreditinstitut nach § 1a Absatz 1 Nummer 1a oder eines E-Geld-Instituts nach § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt und 3. soweit das E-Geld auf ...
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2a FinStabGEG Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 1a Satz 2 Nummer 9 oder 10 des Kreditwesengesetzes erbringen, sowie Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und die nach § 27 des ... 1a Satz 2 Nummer 5 oder 7 des Kreditwesengesetzes und für Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, e) die Hälfte des ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für ... a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) Nach ... Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1a Zusätzliche ... 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". b) In ... Angabe „bis 22" durch die Angabe „, 21" ersetzt. 3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Zusätzliche ... bestimmte E-Geld-Institute (1) E-Geld-Emittenten sind: 1. die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie ... Gesetzes ist ein monetärer Wert 1. der auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach ... 10 Nummer 10 gespeichert ist oder 2. der für Zahlungsvorgänge nach § 1 Absatz 10 Nummer 11 eingesetzt wird. (6) E-Geld-Agent im Sinne dieses Gesetzes ist ... nach Absatz 1 umfasst: 1. die Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2, 2. die Gewährung von Krediten nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 ... die mit der Ausgabe von E-Geld oder mit der Erbringung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des ... 2 in Zusammenhang stehen, 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7, 5. andere Geschäftstätigkeiten als die ... 1 Nr. 1, 3 oder 6 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 1 Absatz 9a" und nach den Wörtern „festgelegte höhere Wert" der Punkt ... erforderlichen Mittel, insbesondere ein ausreichendes Anfangskapital im Sinne des § 1 Absatz 9a mit einem Betrag im Gegenwert von mindestens 350.000 Euro im Inland nicht zur ... mit der Maßgabe Anwendung, dass sich die sicheren Aktiva mit niedrigem Risiko nach § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz 9b erfasste ... Risiko nach § 1 Absatz 9b bestimmen. Die Bundesanstalt kann in Ausnahmefällen von § 1 Absatz 9b erfasste Aktiva ausschließen, wenn diese auf Grund der Bewertung der Sicherheit, ... „Institute im Sinne dieses Gesetzes" ersetzt und nach der Angabe „§ 1 Abs. 2" die Wörter „oder bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld nach ... wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Auf Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ist Absatz 3 entsprechend ...
Artikel 5 2. EGeldRLUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... 1a Satz 2 Nummer 9 und 10 des Kreditwesengesetzes erbringen, sowie Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und die nach § 27 des ... Zeitraum bis zum 30. April 2011 nach den Regelungen, die für Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ...
Artikel 7 2. EGeldRLUG Änderung des Geldwäschegesetzes
... a) Nummer 2a wird wie folgt gefasst: „2a. Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und im Inland gelegene Zweigstellen und ... und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland,". b) Nach ... 2a wird folgende Nummer 2b eingefügt: „2b. Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" und das Wort „Zahlungsinstituten" ... Wort „Zahlungsinstituten" durch die Wörter „Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. c) Nach Nummer 3 wird ...
Artikel 8 2. EGeldRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 2. In der ... im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1, 2. den Geschäftsleiter (§ 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) eines nicht in der Rechtsform der ... Aufsichtsrats" durch die Wörter „oder als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Instituts im Sinne des § 340 ... im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 oder als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 1 und 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eines Instituts im Sinne des § 340 ...
Artikel 9 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
... die Wörter „und E-Geld-Institute" angefügt. 2. In § 1 werden die Wörter „im Sinn des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" durch die ... durch die Wörter „und E-Geld-Institute (Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)" ersetzt. 3. In § 2, § 8 ... „Zahlungsinstitute" jeweils durch die Wörter „Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 4. § 3 wird wie ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 7. In § 25 Absatz 1 ... das Wort „Zahlungsinstitut" durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 8. § 28 Absatz 2 ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. b) In Satz 2 wird das ... „Zahlungsinstitut" jeweils durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 9. § 29 wird wie ... das Wort „Zahlungsinstituts" durch die Wörter „Instituts im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 ... das Wort „Zahlungsinstitut" durch die Wörter „Institut im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 10. In § 32 Absatz 1 ... Wörtern „wer als" die Wörter „Geschäftsleiter im Sinn des § 1 Absatz 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder als" eingefügt. 11. § ... das Wort „Zahlungsinstitute" durch die Wörter „Institute im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. c) In Aktivposten 7 ... „Zahlungsinstituten" jeweils durch die Wörter „Instituten im Sinn des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. d) In Passivposten 2 ...
Artikel 11 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
... von Zahlungsdiensten Erbringt ein E-Geld-Institut Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung ... belaufen. (2) Erbringt ein E-Geld-Institut Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die nicht mit der Ausgabe von E-Geld oder mit einer ...
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 561
Artikel 1 EuGHC284-09UG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... Kreditwesengesetzes, die Mitglied einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 13 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind, an anderen Unternehmen und ...
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3590
Artikel 1 9. FinDAGKostVÄndV
... mehrerer Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 ZAG 1.500 bis 4.500. 5. Die ...
Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Artikel 7 CRDIVAnpV Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
... „§ 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter „ § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes " ersetzt. 2. In Anlage 6, 7 und 8 wird das Wort ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4155
Artikel 1 14. FinDAGKostVÄndV
... von einzelnen, mehreren oder sämtlichen Zahlungsdiensten im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 ZAG 5.000 bis 12.000". 54. Die Nummern 9.1.1.2 und 9.1.1.3 ...
Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 2 ZDUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... dem Wort „Ausland" die Wörter „sowie Zahlungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" eingefügt. 2. § 2 ...
Artikel 4 ZDUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... „sowie Zahlungsinstitute mit einer Erlaubnis nach § 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und die nach § 27 des ... „und für Zahlungsinstitute mit einer Erlaubnis nach § 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" eingefügt. bb) In den ... 9.1.1.1 Erbringung eines einzelnen Zahlungsdienstes im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 ZAG 1.500 bis 4.500 ... 9.1.1.2 Erbringung sämtlicher Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 ZAG 5.000 9.1.2 Erlaubniserweiterung ...
Artikel 5 ZDUG Änderung des Geldwäschegesetzes
... neue Nummer 2a eingefügt: „2a. Zahlungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und im Inland gelegene Zweigstellen und ...
Artikel 8 ZDUG Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
... Girogeschäft" durch die Wörter „Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes sowie c) Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes,". b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... Angabe „Absatz 4" durch die Angabe „Absatz 10" ersetzt. (33) In § 1 Absatz 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), das zuletzt durch ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 2 GwG Verpflichtete (vom 01.01.2016)
... Finanzdienstleistungsinstituten mit Sitz im Ausland, 2a. Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und im Inland gelegene Zweigstellen und ... und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Instituten im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland, 2b. Agenten im ... Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes mit Sitz im Ausland, 2b. Agenten im Sinne des § 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 ...
§ 6 GwG Verstärkte Sorgfaltspflichten (vom 08.09.2015)
... sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei ...
§ 9a GwG Interne Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 (vom 26.02.2013)
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a 1. zu Zahlungskonten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und Zahlungsvorgängen a) eines ...
§ 9b GwG Spieleridentifizierung (vom 26.02.2013)
... 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a auf seinen Namen errichteten Zahlungskontos im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, auf dem Gelder eines Spielers zur Teilnahme an ...
§ 9c GwG Spielerkonto und Transparenz der Zahlungsströme (vom 26.02.2013)
... die Ausführung eines Zahlungsvorgangs a) mittels einer Lastschrift nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer ... 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, b) mittels einer Überweisung nach § 1 Absatz 2 Nummer 2b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder c) mittels einer auf den ... c) mittels einer auf den Namen des Spielers ausgegebenen Zahlungskarte nach § 1 Absatz 2 Nummer 2c oder Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem ... des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 2. von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers bei einem ... § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a, 1. der ein Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes führt, das auf den Namen eines Spielers bei ihm ... oder ein anderer Emittent monetäre Werte ausstellt, die auf Instrumenten im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gespeichert sind und für ...
§ 16 GwG Aufsicht (vom 19.07.2014)
... Bundesbank, b) Finanzdienstleistungsinstitute und Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, c) im Inland gelegene Zweigstellen und ...
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