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Zitierungen von § 6 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Wörter „oder des E-Geld-Geschäfts" eingefügt. 8. In § 6 wird das Wort „Zahlungsinstituts" durch das Wort „Instituts" ersetzt. ...
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4155
Artikel 1 14. FinDAGKostVÄndV
... die Angabe „§ 3 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „ § 6 Absatz 1" und in der Spalte „Gebühr in Euro" die Angabe „750" ...
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