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Zitierungen von § 7 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 ZAG Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 09.04.2013)
... von Einlagen handelt, 2. der Betrieb von Zahlungssystemen nach Maßgabe des § 7 und 3. Geschäftstätigkeiten, die nicht in der Erbringung von Zahlungsdiensten ...
§ 8a ZAG Erlaubnis für E-Geld-Institute (vom 30.04.2011)
... 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7 , 5. andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von E-Geld im Rahmen der ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009)
... diese Tätigkeiten bis zum 25. Dezember 2009 anzeigen. (5) §§ 7 und 28 bleiben in den Fällen der Absätze 1 bis 4 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 4. der Betrieb von Zahlungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 6, unbeschadet des § 7 , 5. andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von E-Geld im Rahmen der ...
SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 2 SEPA-BG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 7 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 7a Ausnahmen für neue ... gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a, 7b und 7c eingefügt: „§ 7a ...
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