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Zitierungen von § 19 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 26.06.2017)
... mit der Rechtsverordnung nach dessen Absatz 6, nach § 12a, nach den §§ 13, 13a, 19 bis 22 sowie nach § 30 auch in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach dessen Absatz 3 ...
§ 23 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 26.06.2017)
... 4, 5, 10 Absatz 2 Nummer 2 bis 5, § 14 Abs. 1, §§ 15, 16, 17a Absatz 1 Satz 2, § 19 Abs. 3 und § 30 Abs. 2, dieser auch in Verbindung mit § 30a Absatz 2, jeweils auch in ...
§ 23c ZAG Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten (vom 30.04.2011)
... von E-Geld eines E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 bedienen. § 19 Absatz 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Nachweise über die ... über die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nicht einzureichen sind; § 19 Absatz 4a gilt ebenfalls entsprechend. (2) Die Bundesanstalt kann einem ... den Europäischen Wirtschaftsraum zu vertreiben oder zurückzutauschen, ist § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 entsprechend ...
§ 30 ZAG Zahlungsinstituts-Register (vom 30.04.2011)
... und 3. die Agenten, die für ein Zahlungsinstitut nach § 19 Abs. 2 tätig sind sowie das Datum des Beginns und des Endes der Tätigkeit des jeweiligen ... Liegen Tatsachen vor, die darauf schließen lassen, dass die der Bundesanstalt nach § 19 Abs. 1 von einem Zahlungsinstitut übermittelten Angaben über einen Agenten nicht ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Agentennachweisverordnung (AgNwV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3641; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 37 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... kann insbesondere Schwerpunkte für die Prüfungen festlegen." 26. § 19 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 2 wird jeweils das Wort ... Rücktausch von E-Geld eines E-Geld-Agenten im Sinne des § 1a Absatz 6 bedienen. § 19 Absatz 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Nachweise über die ... über die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nicht einzureichen sind; § 19 Absatz 4a gilt ebenfalls entsprechend. (2) Die Bundesanstalt kann einem ... den Europäischen Wirtschaftsraum zu vertreiben oder zurückzutauschen, ist § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 entsprechend anzuwenden." 32. In § 24 ...

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 4 ZDUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... der Einbindung von Agenten in das Zahlungsinstitut (§ 19 Abs. 3 ZAG) 250 9.1.10 Anordnung, die in § 22 Abs. 1 ZAG ...
Artikel 9 ZDUG Inkrafttreten
... In Artikel 1 treten § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 6, § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 5, § 29 Abs. 2, § 29a Abs. 3 und § 30 Abs. 3 sowie in Artikel 2 Nummer 2 ...