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Zitierungen von § 22 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 ZAG Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 09.04.2013)
... Kontrollmechanismen, die der Antragsteller eingeführt hat, um die Anforderungen des § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 3 und 4, Absatz 2 und 3 zu erfüllen, 7. eine ...
§ 9 ZAG Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute (vom 01.01.2014)
... Überwachung und Meldung von Risiken sowie angemessene interne Kontrollverfahren nach § 22 einschließlich solider Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren verfügt oder die ...
§ 10 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 26.06.2017)
... gefährden würde oder 5. schwerwiegend, wiederholt oder systematisch gegen § 22 dieses Gesetzes, gegen das Geldwäschegesetz, gegen die Verordnung (EU) 2015/847 oder gegen ...
§ 18 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 26.06.2017)
... der Rechtsverordnung nach dessen Absatz 6, nach § 12a, nach den §§ 13, 13a, 19 bis 22 sowie nach § 30 auch in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach dessen Absatz 3 nachgekommen ...
§ 20 ZAG Auslagerung (vom 30.04.2011)
... Beeinträchtigungen zu beseitigen. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach § 22 Absatz 4 bleiben ...
§ 26 ZAG Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (vom 26.06.2017)
... § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes sowie die §§ 4, 5, 14 Abs. 1 und 4, § 22 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und 3 , § 28 sowie § 29 Absatz 1 Nummer 6 und 7 mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine ...
§ 32 ZAG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2017)
... vornimmt, 7. einer vollziehbaren Anordnung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 oder § 22 Abs. 4 Satz 1 zuwiderhandelt, 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung ... 1 oder § 22 Abs. 4 Satz 1 zuwiderhandelt, 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt, 9. ... Verbindung mit § 6a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt, 9. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 24c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes eine Datei nicht, nicht ... dass die Bundesanstalt Daten jederzeit automatisch abrufen kann, 11. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 1 des Kreditwesengesetzes die Sorgfaltspflichten nach § ... nach § 10 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes nicht erfüllt, 12. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 3 des Kreditwesengesetzes als Emittent von E-Geld keine ... Emittent von E-Geld keine Dateien führt, 13. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 4 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt oder 14. ... 4 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt oder 14. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 4 zur Verhinderung und Unterbindung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2015/847 ...
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009)
... Erlaubnis nach § 8 bis zum 30. April 2011 fortgesetzt werden. §§ 14 und 22 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, soweit sie zur Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten aus dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 16 FiMaAnpG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 22 Absatz 2 werden die Wörter „25g Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 und 5, § 25h Absatz 1 ...
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 11 GWPräOptG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 2011 (BGBl. I S. 288) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 25d ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 23 TranspRLÄndRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) nachgekommen ist." 2. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3a werden die Wörter ...
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 18 GwGEG 2017 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... „(EG) Nr. 1781/2006" durch die Angabe „(EU) 2015/847" ersetzt. 4. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: ... b) Die Nummern 11 bis 13 werden wie folgt gefasst: „11. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 1 des Kreditwesengesetzes die Sorgfaltspflichten nach § ... nach § 10 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes nicht erfüllt, 12. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 3 des Kreditwesengesetzes als Emittent von E-Geld keine ... Emittent von E-Geld keine Dateien führt, 13. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 25i Absatz 4 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt oder". ... Folgende Nummer 14 wird angefügt: „14. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 4 zur Verhinderung und Unterbindung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2015/847 ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Bestellung in besonderen Fällen". q) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von ... q) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie ... sind, diese Beeinträchtigungen zu beseitigen. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach § 22 Absatz 4 bleiben unberührt." 28. In § 21 wird das Wort ... durch das Wort „Institute" ersetzt. 29. § 22 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... durch das Wort „Instituts" ersetzt und die Wörter „, § 22 Absatz 2 und 3" gestrichen. e) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: ... Nummern 8 bis 13 angefügt: „8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt, ... mit § 6a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes zuwiderhandelt, 9. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 24c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes eine Datei nicht, ... nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig führt, 10. entgegen § 22 Absatz 2 in Verbindung mit § 24c Absatz 1 Satz 5 des Kreditwesengesetzes nicht ... dass die Bundesanstalt Daten jederzeit automatisch abrufen kann, 11. entgegen § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 3 ... des Vertragspartners nicht oder nicht vollständig vornimmt, 12. entgegen § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Geldwäschegesetzes das ... eines wirtschaftlich Berechtigten nicht abklärt oder 13. entgegen § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes erhobene Angaben oder ...
SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 2 SEPA-BG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Lastschriftverfahrens; Verordnungsermächtigung". b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere ... b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und ... worden ist, und der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nachgekommen ist." 5. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 22 Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und ...
Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1528
Artikel 4 ZDUG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... (§ 19 Abs. 3 ZAG) 250 9.1.10 Anordnung, die in § 22 Abs. 1 ZAG genannten Vorkehrungen zu treffen (§ 22 Abs. 4 ZAG) ... die in § 22 Abs. 1 ZAG genannten Vorkehrungen zu treffen (§ 22 Abs. 4 ZAG) 750 9.2 Amtshandlungen auf der Grundlage der ...
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