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Zitierungen von § 24 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister
... Verstöße einen grenzüberschreitenden Sachverhalt betreffen, gilt § 24  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 25 entsprechend anzuwenden." 32. In § 24 wird das Wort „Zahlungsinstitute" durch das Wort „Institute" ersetzt und ...