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Zitierungen von § 31 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 1 2. EGeldRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Verbände der Institute und des Verbraucherschutzes zu hören." 42. § 31 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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