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Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (2. ContStifGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Conterganstiftungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. ContStifGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. ContStifGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Conterganstiftungsgesetzes
B. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1537
Bekanntmachung ContStifGNB
... Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1534) wird nachstehend der Wortlaut des ...
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