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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 wird die Angabe „16,9 Milliarden Euro" durch die Angabe „20,4 Milliarden Euro" und die Angabe „1,5 Milliarden Euro" durch die Angabe „5 Milliarden Euro" ersetzt.
- 2.
- § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt." - 3.
- In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „21 Milliarden Euro" durch die Angabe „25,2 Milliarden Euro" ersetzt.
Artikel 2
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" wird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2009.
Anlage Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)"
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2009 1.000 € | Für 2009 treten hinzu 1.000 € | Neues Soll 2009 1.000 € |
Einnahmen | ||||
Übrige Einnahmen | ||||
325 01 -920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 |
Ausgaben | ||||
Schuldendienst | ||||
575 01 -920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt Haushaltsvermerk 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde- legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto- kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000 |
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | ||||
697 01 -332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage Erläuterungen Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be- antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De- zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie. | 1.500.000 | 3.500.000 | 5.000.000 | Titelgruppe 03 |
Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu- den | (750.000) | (-) | (750.000) |
711 31 -016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän- ger. 3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit- telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu- wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter. | 500.000 | - | 500.000 |
Abschluss der Anlage | ||||
Einnahmen | ||||
Verwaltungseinnahmen | - | - | - | |
Übrige Einnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 | |
Gesamteinnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 | |
Ausgaben | ||||
Sächliche Verwaltungsausgaben | 330.000 | - | 330.000 | |
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476.170 | - | 476.170 | |
davon aus: | ||||
Gruppe 554: Beschaffungen | 226.170 | - | 226.170 | |
Gruppe 558: Militärische Anlagen | 250.000 | - | 250.000 | |
Schuldendienst | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000 | |
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2.720.000 | 3.500.000 | 6.220.000 | |
Ausgaben für Investitionen | 13.373.830 | - | 13.373.830 | |
Gesamtausgaben | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000 |
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