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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (LFGBuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Weingesetzes
Das Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 57 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 31 Abs. 7 wird die Angabe „sowie § 43 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „, § 43 Abs. 1 bis 4 sowie § 49 Abs. 1 bis 3" ersetzt.
- 2.
- In § 33 wird nach Absatz 1a folgender Absatz 1b eingefügt:„(1b) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird weiter ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Verbraucherin oder des Verbrauchers erforderlich ist, vorzuschreiben, dass, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise ein Lebensmittelunternehmer, der Grund zu der Annahme hat, dass ein von einem anderen Lebensmittelunternehmer in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis, das für ihn bestimmt ist und über das er die tatsächliche unmittelbare Sachherrschaft erlangt hat oder das ihm angeliefert worden ist, einem Verkehrsverbot nach Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 unterliegt, die für die Überwachung zuständige Behörde darüber und über hinsichtlich des Erzeugnisses getroffene oder beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten hat."
- 3.
- In § 50 Abs. 2 Nr. 4 wird die Angabe „§ 33 Abs. 1 oder 1a Satz 1" durch die Angabe „§ 33 Abs. 1, 1a Satz 1 oder Abs. 1b" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 LFGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LFGBuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Weingesetzes
B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66
Bekanntmachung WeinGNB
... 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), 11. den am 4. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2009 (BGBl. I S. 1659), 12. den am 4. August 2009 in Kraft ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2009 (BGBl. I S. 1659) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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