Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (LFGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2009 RhmV § 1a, § 5, § 6

Die Rückstands-Höchstmengenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082; 2002 I S. 1004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2009 (BGBl. I S. 400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1a, § 5 Abs. 3a und § 6 Abs. 16 werden aufgehoben.

2.
In § 5 Abs. 5 wird die Angabe „, 3a" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 LFGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung, zur Änderung der Futtermittelverordnung und zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3230
Artikel 1 RHmVuaÄndV Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
... Bekanntmachung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082; 2002 I S. 1004), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2009 (BGBl. I S. 1659) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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