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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (LFGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Neubekanntmachungserlaubnis


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Weingesetzes in der vom 4. Juli 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 LFGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
B. v. 24.07.2009 BGBl. I S. 2205
Bekanntmachung LFGBNB 2009
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer ...