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Artikel 2 - Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes (WVerbrSEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Juli 2009 BVLG § 2, § 3

Das BVL-Gesetz vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 56 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil das Wort „bestehender" durch das Wort „der" ersetzt.

b)
Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 1a und 1b eingefügt:

„(1a) Das Bundesamt wird, unbeschadet der Zuständigkeiten sonstiger Einrichtungen des Bundes zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

1.
Zusammenarbeit mit Behörden anderer Staaten zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,

2.
Aufgaben nach Artikel 21 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36),

3.
Mitarbeit in internationalen Netzwerken und Organisationen, um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu fördern.

(1b) Dem Bundesamt kann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1a Nr. 2 oder Nr. 3 durch das Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Befugnis zum Verkehr mit den zuständigen Behörden und sonstigen Einrichtungen im Ausland übertragen werden."

2.
In § 3 Abs. 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 1a" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WVerbrSEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WVerbrSEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
V. v. 02.03.2010 BGBl. I S. 251
Eingangsformel 3. BVLÜVÄndV
... § 2 Absatz 1b des BVL-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (BGBl. I S. 1669) eingefügt worden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des BVL-Gesetzes
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 923
Artikel 1 1. BVLGÄndG
... BVL-Gesetz vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (BGBl. I S. 1669) geändert worden ist, wird wie folgt ...