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Änderung Anlage RiFlEtikettV vom 26.02.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage RiFlEtikettV, alle Änderungen durch Artikel 1 RiFlEtikettVuaÄndV am 26. Februar 2011 und Änderungshistorie der RiFlEtikettV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage RiFlEtikettV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.02.2011 geltenden Fassung
Anlage RiFlEtikettV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.02.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.02.2011 BGBl. I S. 266
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 8) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenrahmen

1. | Genehmigung eines Etikettierungssystems |

- bis zu zwei Marktstufen inklusive Einzelangaben | 450,00 bis 900,00 €

- jede weitere Marktstufe | 150,00 bis 300,00 €

2. | Änderung eines Etikettierungssystems |

- je zusätzlicher Marktstufe | 150,00 bis 300,00 €

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- neue Einzelangaben pro Antrag | 50,00 bis 100,00 €

(Text neue Fassung)

- neue Einzelangaben pro Antrag | bis zu 100 EUR

- neue Kontrollstelle bzw. Änderung der Kontrollstelle | 50,00 bis 100,00 €

vorherige Änderung

- Änderung der Spezifikation | 170,00 bis 350,00 €



- Änderung der Spezifikation | 50,00 bis 350,00 €

- umfangreiche schriftliche Anfragen zur Änderung eines Etikettierungssystems oder zu
einer Einzelangabe | bis zu 50,00 €

3. | Anerkennung einer Kontrollstelle
(inklusive Zulassung von bis zu drei Prüfern) | 200,00 bis 450,00 €

Zulassung jedes weiteren Prüfers | 25,00 bis 50,00 €

4. | Überwachung einer Kontrollstelle |

- Basisbetrag pro Prüfung zuzüglich | 150,00 bis 300,00 €

- je angefangenem Prüfungstag | 250,00 bis 500,00 €



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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