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Zitierungen von § 40 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 274a SGB VI Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (vom 14.08.2020)
... an den Bezug von Anpassungsgeld einen Anspruch auf eine Rente nach den §§ 35 bis 38, § 40 , den §§ 235 bis 236b oder § 238 haben. (2) Die Übermittlung von ...
Zitat in folgenden Normen
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 12 PKBaSSatzung Voraussetzungen des Rentenanspruchs
... d) Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach § 40 SGB VI als Vollrente, e) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
§ 35 PKBaSSatzung Freiwillige Weiterversicherung
... 65. Lebensjahr vollendet haben oder eine Rente wegen Alters gemäß §§ 35 bis 40 SGB VI erhalten oder wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 9 KAusG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... an den Bezug von Anpassungsgeld einen Anspruch auf eine Rente nach den §§ 35 bis 38, § 40 , den §§ 235 bis 236b oder § 238 haben. (2) Die Übermittlung von ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben." 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Altersrente für langjährig unter ... haben." 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ...
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