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Zitierungen von § 47 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die Aufhebung oder Auflösung einer erneuten Lebenspartnerschaft." 5. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Wörter „unter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... §§ 24 und 48 des Zehnten Buches sind nicht anzuwenden." 15. In § 47 Abs. 1 und 3 werden jeweils die Wörter „zur Vollendung des 65. Lebensjahres" durch ...
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