... in entsprechender Anwendung der jeweils maßgeblichen Rentenanpassungsverordnung nach § 69 SGB VI (prozentuale Anpassung entsprechend Rentenwert West) angepasst. Für eine ...
... in entsprechender Anwendung der jeweils maßgeblichen Rentenanpassungsverordnung nach § 69 SGB VI (prozentuale Anpassung entsprechend Rentenwert West) angepasst. (5) Für ...
... in entsprechender Anwendung der jeweils maßgeblichen Rentenanpassungsverordnung nach § 69 SGB VI (prozentuale Anpassung entsprechend Rentenwert West) angepasst. (7) Für ...
... Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 44.732 Euro. (2) Das vorläufige ... Jahr 2023 beträgt 44.732 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 50.493 Euro. (3) Anlage 1 zum Sechsten Buch ...
... Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2021 beträgt 40.463 Euro. (2) Das vorläufige ... Jahr 2021 beträgt 40.463 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 beträgt 43.142 Euro. (3) Anlage 1 zum Sechsten Buch ...
... Das Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 beträgt 42.053 Euro. (2) Das vorläufige ... Jahr 2022 beträgt 42.053 Euro. (2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 beträgt 45.358 Euro. (3) Anlage 1 zum Sechsten Buch ...
Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
... Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer" ersetzt. 2. In § 69 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich ...
Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 287a Veränderung des allgemeinen Bundeszuschusses für das Jahr 2025". 2. § 69 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
... anzuwenden, bleibt der Wert des Ausgleichsbedarfs unverändert." 21. In § 69 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Rentenwert" die Wörter „und den ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579