Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: 0. Die Angabe zu § 76a wird wie folgt gefasst: „§ 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung ... 0. Die Angabe zu § 76a wird wie folgt gefasst: „§ 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme ... des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat," ersetzt. 3a. § 76a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme ...
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