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Zitierungen von § 76b SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76b SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 264b SGB VI Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (vom 01.01.2013)
... die Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten nach Satz 1 und 2 gilt § 76b Absatz 2 bis 4 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... und des jeweiligen Zugangsfaktors." 18. § 76b Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Absatz 1 gilt nicht für ...
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wird das Wort „versicherungsfreier" gestrichen. b) In der Angabe zu § 76b wird das Wort „versicherungsfreier" gestrichen. c) Der Angabe zu § 172 ... Absatz 1 Nummer 6 wird das Wort „versicherungsfreier" gestrichen. 9. § 76b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... hat. Für die Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten nach Satz 1 und 2 gilt § 76b Absatz 2 bis 4 entsprechend." 25. Die bisherigen §§ 264b und 264c werden ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... die Wörter „und den Ausgleichsbedarf" eingefügt. 22. In § 76b Abs. 4 Nr. 3 werden die Wörter „Vollendung des 65. Lebensjahres" durch die ...
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