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Zitierungen von § 94 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... die Wörter „Zuschläge oder" gestrichen. d) Die Angabe zu § 94 wird gestrichen. e) Die Angabe zu § 120d wird wie folgt gefasst: ... Altersrente für besonders langjährig Versicherte,". 27. § 94 wird aufgehoben. 28. § 96a Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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