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Zitierungen von § 130 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 130 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 273 SGB VI Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
... (3) Für Personen, die zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels nach § 130 und § 136 bereits eine Rente beziehen, bleibt der bisher zuständige Träger der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/886/v12201.htm