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Zitierungen von § 142 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Abgaben- und Gerichtskostenbefreiung im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
Artikel 84 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3242, 3297; aufgehoben durch Artikel 86 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3242
§ 2 RVKostBefrG Kosten bei der Vereinigung von Regionalträgern
... für die Vereinigung von Regionalträgern gemäß den §§ 141 und 142 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Die Abgaben- und Gerichtskostenfreiheit ist von der ...
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