Zitierungen von § 179 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 179 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 180 SGB VI Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2018)
... und bei deren Trägern einschließlich deren Mitwirkung gemäß § 179 Abs. 1 zu ...
§ 220 SGB VI Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren (vom 01.01.2012)
... vermindert. Die Ausgaben für die Erstattung von Beiträgen nach § 179 Absatz 1 Satz 2, die auf Grund einer Leistung nach § 16 im Eingangsverfahren und im ...
§ 287d SGB VI Erstattungen in besonderen Fällen (vom 01.01.2020)
... der allgemeinen Rentenversicherung ist § 219 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (3) § 179 Abs. 1a ist anzuwenden, wenn 1. das Erstattungsverfahren am 1. Januar 2001 noch nicht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Aufwendungserstattungs-Verordnung
V. v. 11.07.1975 BGBl. I S. 1896; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 13 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 1 AufwErstV Grundsatz (vom 01.01.2020)
... § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und den Trägern der Inklusionsbetriebe die nach § 179 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Sechsten Buches entstandenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 7 BTHG Änderung Sozialgesetzbuch Buches Sechsten des
... Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt. 11. § 179 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 24 BTHG Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
... 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und den Trägern der Inklusionsbetriebe die nach § 179 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Sechsten Buches entstandenen Aufwendungen für Beiträge zur ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 6 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... ist." b) Die Sätze 2, 3 und 5 werden aufgehoben. 9. Dem § 179 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt: „Die zuständigen Stellen, ... und bei deren Trägern einschließlich deren Mitwirkung gemäß § 179 Abs. 1 zu regeln." 11. Dem § 184 Abs. 1 werden folgende Sätze ...

Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2959
Artikel 9 UntBeschG Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
... werden den Trägern der Einrichtungen und der Integrationsprojekte die nach § 179 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entstandenen Aufwendungen für ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 9 EinglVerbG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... § 163 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 179 " durch die Angabe „§ 106" ersetzt. b) In Absatz 9 Satz 1 wird ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen." 12. § 179 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „Die Ausgaben für die Erstattung von Beiträgen nach § 179 Absatz 1 Satz 2, die auf Grund einer Leistung nach § 16 im Eingangsverfahren und im ...


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