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Zitierungen von § 255c SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 255c SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... i) Die Angabe zu § 255c wird wie folgt gefasst: „§ 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. ... i) Die Angabe zu § 255c wird wie folgt gefasst: „ § 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024". j) Die Angabe zu § ... § 255b wird aufgehoben. 21. § 255c wird wie folgt gefasst: „§ 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. ... 21. § 255c wird wie folgt gefasst: „ § 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024 Zum 1. Juli 2024 tritt der ...
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