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Zitierungen von § 276b SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 276b SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 444 SGB III Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (vom 01.01.2013)
... diese Beschäftigung beschränkt. (2) Bei Anwendung des Absatzes 1 gilt § 276b Absatz 1 des Sechsten Buches und bei Anwendung des § 344 Absatz 4 gilt § 276b Absatz 2 ... § 276b Absatz 1 des Sechsten Buches und bei Anwendung des § 344 Absatz 4 gilt § 276b Absatz 2 des Sechsten Buches ...
Zitate in Änderungsvorschriften
BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 12 BUK-NOG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Buches den zugelassenen kommunalen Trägern" eingefügt. 2. In § 276b Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ab dem 31. Dezember 2012" durch die Wörter ...
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 2 SGBIVuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... diese Beschäftigung beschränkt. (2) Bei Anwendung des Absatzes 1 gilt § 276b Absatz 1 des Sechsten Buches und bei Anwendung des § 344 Absatz 4 gilt § 276b Absatz 2 ... § 276b Absatz 1 des Sechsten Buches und bei Anwendung des § 344 Absatz 4 gilt § 276b Absatz 2 des Sechsten Buches ...
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 264d Zugangsfaktor". g) Die Angaben zu den §§ 276a und 276b werden wie folgt gefasst: „§ 276a Arbeitgeberanteil bei ... „§ 276a Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit § 276b Gleitzone". 2. In § 2 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „als ... 264b und 264c werden die §§ 264c und 264d. 26. Die §§ 276a und 276b werden wie folgt gefasst: „§ 276a Arbeitgeberanteil bei ... Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 8 und Absatz 2 und 4 des Vierten Buches entsprechend. § 276b Gleitzone (1) Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2012 in einer mehr als ...
Artikel 9 SGBIVuaÄndG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... dem Arbeitgeber, dass die Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 276b Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anwendung finden ...
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 9 MiLoAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 276b wie folgt gefasst: „§ 276b Übergangsregelung für ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 276b wie folgt gefasst: „ § 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im ... 163 Absatz 10" durch die Angabe „§ 163 Absatz 7" ersetzt. 10. § 276b wird wie folgt gefasst: „§ 276b Übergangsregelung für ... 163 Absatz 7" ersetzt. 10. § 276b wird wie folgt gefasst: „ § 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 1. Juli 2010". l) Die Angaben zu den §§ 276b und 276c werden gestrichen. m) Die Angaben zu den Anlagen 21 bis 23 werden ... dass an die Stelle von 40 Jahren 35 Jahre treten." 74. Die §§ 276b und 276c werden aufgehoben. 75. § 281a Abs. 2 wird wie folgt geändert: ...
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 1 RVLSG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 255g Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni 2026". e) Die Angabe zu § 276b wird wie folgt gefasst: „§ 276b (weggefallen)". f) Die ... 2026". e) Die Angabe zu § 276b wird wie folgt gefasst: „ § 276b (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 287 wird wie folgt gefasst: ... Vierten Buches) ab dem 1. Juli 2019 im Beitrittsgebiet das Arbeitsentgelt." 15. § 276b wird aufgehoben. 16. § 287 wird wie folgt gefasst: ...
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