Zitierungen von § 279d SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 279d SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 5 PflegeVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 249b Berücksichtigungszeiten wegen Pflege". d) Nach „§ 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet" wird eingefügt: „§ 279e ... „4a. Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege". 20. Nach § 279d wird folgender Paragraph eingefügt: „§ 279e Beitragszahlung von ...


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