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Zitierungen von § 286a SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 286a SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 286 SGB VI Versicherungskarten
... Versicherungskarten werden durch die Träger der Rentenversicherung vorbehaltlich des § 286a Abs. 1 ersetzt. Nachgewiesene Beiträge und Arbeitsentgelte werden beglaubigt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/886/v12439.htm