Zitierungen von § 302a SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 302a SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 315a SGB VI Auffüllbetrag
... für denselben Monat ausgezahlte und nach dem am 31. Dezember 1991 geltenden Recht oder nach § 302a Abs. 3 weiterhin zustehende Rentenbetrag einschließlich des Ehegattenzuschlags, wird ein ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... erstmals Hinzuverdienst berücksichtigt wurde, gilt das Jahr 2017." 37. § 302a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Dezember 2014 und mit Wirkung für die Zukunft möglich." 27. In § 302a Absatz 2 Satz 1 und § 313 Absatz 3 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „400" durch ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... § 227 durch." 78. § 302 Abs. 5 wird aufgehoben. 79. In § 302a Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „zur Vollendung des 65. Lebensjahres" durch die ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 5 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... „Satz 1" durch die Angabe „Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 6. In § 302a Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „ein Siebtel der monatlichen ...


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