Zitierungen von § 307b SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 307b SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 120h SGB VI Abzuschmelzende Anrechte (vom 01.09.2009)
... Rente des Beitrittsgebiets, soweit dieser den Monatsbetrag der Renten nach § 307b Abs. 1 Satz 3 übersteigt (§ 307b Abs. ... soweit dieser den Monatsbetrag der Renten nach § 307b Abs. 1 Satz 3 übersteigt (§ 307b Abs. ...
§ 307c SGB VI Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b
... Für die Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b sind die erforderlichen Daten auch aus allen dem Berechtigten zur Verfügung stehenden ...
§ 307f SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992 (vom 01.01.2021)
... ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). (6) Bei einer nach § 307b berechneten Rente wird ab dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, wenn ... und Entgeltpunkte maßgeblich, die der neu berechneten Rente oder der Vergleichsrente nach § 307b Absatz 1 Satz 3 am 31. Dezember 2020 zugrunde liegen. Als Entgeltpunkte für die ...
§ 310b SGB VI Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
... Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, § 22a des Fremdrentengesetzes und § 307b in der am 1. Mai 1999 geltenden Fassung anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten auf ...
 
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Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... Versicherte eine Rente bezogen hat, die unter Anwendung der Sätze 1 bis 6 oder des § 307b Abs. 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt worden ist." 2. In § ... auf die überführte Leistung, ist eine neue Rentenberechnung nach den §§ 307b und 307c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vorzunehmen." 10. In § 15 wird ...
Artikel 2 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... „Satz 2" durch die Verweisung „Satz 4" ersetzt. 5. § 307b wird wie folgt gefasst: „§ 307b Bestandsrenten aus überführten ... 4" ersetzt. 5. § 307b wird wie folgt gefasst: „§ 307b Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets (1) Bestand am ... und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, § 22a des Fremdrentengesetzes und § 307b in der am 1. Mai 1999 geltenden Fassung anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten auf Antrag ...
Artikel 8 2. AAÜG-ÄndG Änderung der AAÜG-Erstattungsverordnung
... Absatz 1a eingefügt: „(1a) Führt die Vergleichsberechnung nach § 307b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu einem höheren ... Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 307b Abs. 3" durch die Angabe „§ 307b Abs. 4 bis 7" ersetzt. bb) Satz ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 307b Abs. 3" durch die Angabe „§ 307b Abs. 4 bis 7" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... „Als zusätzlich gezahlter Betrag gilt der Betrag, um den der nach § 307b Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Zahlbetrag die nach § ... Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Zahlbetrag die nach § 307b Abs. 1 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Rente übersteigt; hierbei sind ... zu erstatten, die sich aus einer Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrages nach § 307b Abs. 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ergeben." cc) In Satz 3 werden die ... Wörter „besitzgeschützten Betrag" durch die Wörter „nach § 307b Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Betrag" ersetzt. ...
Artikel 11 2. AAÜG-ÄndG Übergangsregelung
... 8 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, Rentenbescheide nach § 307b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und Bescheide des Versorgungsträgers oder des ...

AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... Versicherte eine Rente bezogen hat, die unter Anwendung der Sätze 1 und 2 oder des § 307b Abs. 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt worden ist." 2. ...
Artikel 2 AAÜG-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... § 307b Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des ...

AAÜG-Erstattungsverordnung
V. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 999; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 65
§ 1 AAÜGErstV Erstattungsfähige Aufwendungen (vom 01.01.2016)
...  6. (weggefallen) 7. Leistungen, die nach § 307b Abs. 4 bis 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 4 des Anspruchs- und ...
§ 2 AAÜGErstV Berechnung der Erstattungsbeträge bei Renten und sonstigen Leistungen (vom 01.07.2024)
... Verhältnis zu mindern. (1a) Führt die Vergleichsberechnung nach § 307b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu einem höheren Rentenbetrag, ist für die anteilige Erstattung dieses ... Rentenzahlbeträge steht. (3) Erstattungsbetrag ist bei Leistungen nach § 307b Abs. 4 bis 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 4 Abs. 4 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes auch der ... zu zahlen ist. Als zusätzlich gezahlter Betrag gilt der Betrag, um den der nach § 307b Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Zahlbetrag die nach § 307b Abs. 1 Satz 3 des Sechsten Buches ... 307b Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Zahlbetrag die nach § 307b Abs. 1 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Rente übersteigt; hierbei sind auch Aufwendungen zu erstatten, die sich aus einer ... zu erstatten, die sich aus einer Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrages nach § 307b Abs. 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ergeben. Zusatzleistungen und der von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu tragende ... Aufwand, in dem die Leistung aus dem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem zu dem nach § 307b Abs. 4 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Betrag steht. (4) Der Erstattungsbetrag für ...

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Artikel 3 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1677; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
§ 4 AAÜG Überführung in die Rentenversicherung
... Versicherte eine Rente bezogen hat, die unter Anwendung der Sätze 1 bis 6 oder des § 307b Abs. 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch festgestellt worden ist. (5) Für die ...
§ 14 AAÜG Übergangsregelungen für Versorgungssysteme nach Anlage 1 Nr. 23 bis 27
... auf die überführte Leistung, ist eine neue Rentenberechnung nach den §§ 307b und 307c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vorzunehmen. (3) Entstand der Anspruch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Rente des Beitrittsgebiets, soweit dieser den Monatsbetrag der Renten nach § 307b Abs. 1 Satz 3 übersteigt (§ 307b Abs. 6)." 9. Der bisherige Vierte ... soweit dieser den Monatsbetrag der Renten nach § 307b Abs. 1 Satz 3 übersteigt (§ 307b Abs. 6)." 9. Der bisherige Vierte Unterabschnitt wird Fünfter ...

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). (6) Bei einer nach § 307b berechneten Rente wird ab dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, wenn ... und Entgeltpunkte maßgeblich, die der neu berechneten Rente oder der Vergleichsrente nach § 307b Absatz 1 Satz 3 am 31. Dezember 2020 zugrunde liegen. Als Entgeltpunkte für die Grundrentenbewertungszeiten ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz (VAÜG)
Artikel 31 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1702; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
§ 3 VAÜG Durchführung des Versorgungsausgleichs vor der Einkommensangleichung (vom 08.11.2006)
... ist von dem zum Ende der Ehezeit maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) auszugehen; § 307b Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.  ...


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