Zitierungen von § 307d SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 307d SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 249 SGB VI Beitragszeiten wegen Kindererziehung (vom 01.01.2019)
... 1 oder 2 erfüllen und für die ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 ... Monats der Geburt, wenn ausschließlich ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu ... nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Eine Kindererziehungszeit wird für den ... maßgeblichen Zeitraum, für den ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 5 berücksichtigt wurde, nicht angerechnet. (8) Die Anrechnung einer ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, 2. ab dem 25. bis zum 30. Kalendermonat nach Ablauf des ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt ... Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für andere ...
§ 307e SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020 (vom 01.01.2021)
... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. (2) Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ...
§ 307f SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992 (vom 01.01.2021)
... 2 und vorhandener Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d ; der ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung". e) Nach der Angabe zu § 307d werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 307e Zuschlag an ... Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II sind keine Grundrentenzeiten." 14. Nach § 307d werden die folgenden §§ 307e bis § 307h eingefügt: „§ ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. (2) Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ... 2 und vorhandener Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d ; der ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an Entgeltpunkten gilt ...

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 1 RVLSG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
...  b) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „nach § 307d " wird durch die Wörter „nach § 307d Absatz 1 Satz 1" ersetzt.  ... aa) Die Angabe „nach § 307d" wird durch die Wörter „nach § 307d Absatz 1 Satz 1 " ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden angefügt:  ... Monats der Geburt, wenn ausschließlich ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ... nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Eine Kindererziehungszeit wird für den maßgeblichen ... maßgeblichen Zeitraum, für den ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 5 berücksichtigt wurde, nicht angerechnet." c) Absatz 8 wird wie folgt ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, 2. ab dem 25. bis zum 30. Kalendermonat nach Ablauf des ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt ... Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für andere ... „das Zweifache" durch die Angabe „das 2,5-Fache" ersetzt. 20. § 307d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Artikel 1 RV-LVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 253a (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen ... c) Die Angabe zu § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung". 1a. Dem ... oder 2 erfüllen und für die ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist, endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 ... Versicherten für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für einen anderen Versicherten ... für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist oder zu berücksichtigen war." 11. § 253a ... die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt. 15. § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen ... ersetzt. 15. § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (1) Bestand am ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 7 wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt. 23. § 307d wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed