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Zitierungen von § 307d SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 307d SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 249 SGB VI Beitragszeiten wegen Kindererziehung (vom 01.01.2019)
... 1 oder 2 erfüllen und für die ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 ... Monats der Geburt, wenn ausschließlich ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu ... nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Eine Kindererziehungszeit wird für den ... maßgeblichen Zeitraum, für den ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 5 berücksichtigt wurde, nicht angerechnet. (8) Die Anrechnung einer ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, 2. ab dem 25. bis zum 30. Kalendermonat nach Ablauf des ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt ... Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für andere ...
§ 307e SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020 (vom 01.01.2021)
... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. (2) Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ...
§ 307f SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992 (vom 01.01.2021)
... 2 und vorhandener Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d ; der ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung". e) Nach der Angabe zu § 307d werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 307e Zuschlag an ... Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II sind keine Grundrentenzeiten." 14. Nach § 307d werden die folgenden §§ 307e bis § 307h eingefügt: „§ ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. (2) Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an ... 2 und vorhandener Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d ; der ermittelte Zuschlag an Entgeltpunkten ist dabei ein Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost). ... werden auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung nach § 307d berücksichtigt. Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags an Entgeltpunkten gilt ...
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 1 RVLSG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... b) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „nach § 307d " wird durch die Wörter „nach § 307d Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ... aa) Die Angabe „nach § 307d" wird durch die Wörter „nach § 307d Absatz 1 Satz 1 " ersetzt. bb) Die folgenden Sätze werden angefügt: ... Monats der Geburt, wenn ausschließlich ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ... nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Eine Kindererziehungszeit wird für den maßgeblichen ... maßgeblichen Zeitraum, für den ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 5 berücksichtigt wurde, nicht angerechnet." c) Absatz 8 wird wie folgt ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigen ist, 2. ab dem 25. bis zum 30. Kalendermonat nach Ablauf des ... versicherte Person für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt ... Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d Absatz 1 Satz 3 oder nach § 307d Absatz 1a zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für andere ... „das Zweifache" durch die Angabe „das 2,5-Fache" ersetzt. 20. § 307d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Artikel 1 RV-LVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 253a (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen ... c) Die Angabe zu § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung". 1a. Dem ... oder 2 erfüllen und für die ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist, endet die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 ... Versicherten für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist. Satz 1 gilt entsprechend, wenn für einen anderen Versicherten ... für dasselbe Kind ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d zu berücksichtigen ist oder zu berücksichtigen war." 11. § 253a ... die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ersetzt. 15. § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen ... ersetzt. 15. § 307d wird wie folgt gefasst: „§ 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (1) Bestand am ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 7 wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt. 23. § 307d wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
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