Zitierungen von § 311 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 311 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 266 SGB VI Erhöhung des Grenzbetrags
... und eine sich unmittelbar anschließende Rente mindestens der sich nach den §§ 311 und 312 ergebende, um die Beträge nach § 93 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 Buchstabe ...
§ 312 SGB VI Mindestgrenzbetrag bei Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1979
... mit zwei Dritteln des aktuellen Rentenwerts vervielfältigt wird. (3) § 311 Abs. 5 Satz 2 und 3, Abs. 7 ist ...


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