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Zitierungen von § 313 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 313 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 313 SGB VI Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vom 01.01.2023)
... Würde sich nach den §§ 96a und 313 in der ab dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung am 1. Juli 2017 eine niedrigere teilweise zu ... diese anteilig geleistete Rente geltende Hinzuverdienstgrenze nach den §§ 96a und 313 in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung überschritten wird oder 2. sich ... geltenden Fassung überschritten wird oder 2. sich nach den §§ 96a und 313 in der ab dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung eine mindestens gleich hohe Rente ergibt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 7 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Angabe „31. Dezember" ersetzt. 31. § 313 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 wird die Angabe „1b und" ...

EM-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2509
Artikel 1 EMLeVeG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... dem 22. Juli 2017 geltenden Fassung anzuwenden." 16. Dem § 313 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Hinzuverdienstgrenze nach Satz 1 Nummer ... der Bezugsgröße angepasst." 16a. In § 313 Absatz 8 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2020" ersetzt. 17. ...

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... nach Beginn der sich anschließenden Frist das 60. Lebensjahr." 39. § 313 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Würde sich nach den §§ 96a und 313 in der ab dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung am 1. Juli 2017 eine niedrigere teilweise zu ... diese anteilig geleistete Rente geltende Hinzuverdienstgrenze nach den §§ 96a und 313 in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung überschritten wird oder 2. sich ... geltenden Fassung überschritten wird oder 2. sich nach den §§ 96a und 313 in der ab dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung eine mindestens gleich hohe Rente ergibt.  ...

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... für die Zukunft möglich." 27. In § 302a Absatz 2 Satz 1 und § 313 Absatz 3 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „400" durch die Angabe „450" ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... durch die Wörter „Erreichen der Regelaltersgrenze" ersetzt. 81. § 313 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt ...

RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Artikel 1 RV-LVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Fassung ab dem 1. Juli 2014 ganz oder teilweise ausgeschlossen ist." 16. In § 313 Absatz 8 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2017" ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 5 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Bezugsgröße" durch die Angabe „400 Euro" ersetzt. 7. § 313 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „oder persönliche Entgeltpunkte (Ost)" gestrichen. 24. § 313 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 wird nach dem Wort „Absatz" ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird." 28. Dem § 313 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Besteht Anspruch auf eine Rente ...