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Zitierungen von
§ 137c SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137c SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 137a SGB VI Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
(vom 01.01.2009)
... Knappschaft-Bahn-See als Träger der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 137b
bis
137e ...
§ 137e SGB VI Beirat
(vom 01.01.2009)
... für die Angelegenheiten der Seemannskasse einen Beirat aus Vertretern der Unternehmer nach
§ 137c Abs. 3
sowie Vertretern der in der Seemannskasse versicherten Seeleute. Die Mitglieder des ...
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