Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung Sozialgesetzbuch Buches Sechsten des ... für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992 § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ... Grundrentenzeiten." 14. Nach § 307d werden die folgenden §§ 307e bis § 307h eingefügt: „§ 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für ... 1991 gilt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten § 307e anzuwenden. § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ...
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